Die eGbR – Anforderungen an die Stellung des Zusatzes „eGbR“ bei der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Mit dem Inkrafttreten des MoPeG am 1. Januar 2024 geht nicht nur eine Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts einher, sondern es werden auch neue Anforderungen an die Gestaltung ihres Auftretens gestellt.