Rechtsanwältin Ariane Hald
Rechtsanwältin Ariane Hald berät Sie von unserem Standort in Konstanz im Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und im Datenschutzrecht.
Im Gesellschaftsrecht umfasst die Tätigkeit von Frau Hald im Schwerpunkt die Gründung und Gestaltung von Kapital- und Personengesellschaften, die Beratung der geeigneten Rechtsform, Fragen des Gesellschafterwechsels, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie die gerichtliche Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten. Zu diesem Tätigkeitsbereich gehören auch die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterbeschlüssen und Unternehmenskaufverträgen.
Frau Hald unterstützt Unternehmen und Zulieferer bei sämtlichen im Geschäftsverkehr erforderlichen Verträgen, insbesondere bei der Beschaffung, im Vertrieb und im Verhältnis zu Kooperationspartnern oder Subunternehmern. Hierzu zählen beispielsweise die Erstellung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen, Rahmenlieferverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen und Kooperationsverträgen.
Im Datenschutzrecht unterstützt Frau Hald Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte, die notwendigen datenschutzrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Hierzu gehört auch die Gestaltung und Prüfung von Datenschutz- und Einwilligungserklärungen und Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV).
Ariane Hald absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften und das Referendariat in Konstanz und ist seit 2021 als Rechtsanwältin tätig. Nachdem sie bereits in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwalts- und Notarkanzlei tätig war, gehört sie seit Februar 2024 der Rechtsanwaltskanzlei GKD an.
Sprachen
Deutsch, Englisch