Ihre Anwälte im Patentrecht

in Konstanz und Freiburg

Technische Innovationen sind die Basis des wirtschaftlichen Erfolgs vieler mittelständischer Unternehmen. GKD RECHTSANWÄLTE hat daher einen Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung seiner Mandanten im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung einer Full-Service-Kanzlei und können bei Bedarf Patentanwälte aus sämtlichen technischen Gebieten hinzuziehen, um eine umfassende, integrierte Beratung zu gewährleisten.

GKD RECHTSANWÄLTE vertritt insbesondere vor den deutschen Patentstreitgerichten, in Schiedsverfahren über Patent- und Lizenzstreitigkeiten, in Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht, in Einspruchsverfahren vor den Patentämtern sowie in Grenzbeschlagnahmeverfahren. Neben der forensischen Tätigkeit beraten wir auch außergerichtlich, wie z. B. zu Schutzstrategien, der Lizenzierung und Übertragung von Patenten sowie dem Schutz von Know-how. Im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen verhandelt und gestaltet GKD RECHTSANWÄLTE die Vertragswerke.

Patente als Ausschließlichkeitsrecht

Patente gewähren dem Erfinder einer technischen Lösung ein Ausschließlichkeitsrecht auf Zeit (Monopol). Es befähigt den Patentinhaber, andere von der Benutzung oder Nachahmung seiner Erfindung auszuschließen und seine Investitionen zu amortisieren. Darüber hinaus entlohnt es ihn für seine Innovations- und Offenbarungsleistung.

Patentanmeldung, Patentschrift

In Zeiten der steigenden Produktpiraterie ist der Schutz einer Erfindung für Unternehmen von nicht zu überschätzender Bedeutung. Aufgrund internationaler Patentübereinkommen ist eine Patentanmeldung inzwischen in fast jedem Land weltweit möglich. Eine deutsche Patentanmeldung wird z. B. beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) in München eingereicht. Ein europaweites Patent wird durch das Europäische Patentamt (EPA)/European Patent Office (EPO) in München erteilt. Zuletzt besteht die Möglichkeit einer internationalen Anmeldung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf.

Der Patentschutz reicht grundsätzlich nur so weit, wie die Erfindung durch die Patentansprüche beansprucht wird. Die genaue Formulierung der Patentansprüche ist somit der Grundstein für einen umfassenden Schutz und eine bestmögliche Verwertung. GKD RECHTSANWÄLTE arbeitet hierzu mit qualifizierten und in ständiger Praxis bewährten Patentanwälten zusammen, um eine umfassende und integrierte Beratung zu gewährleisten.

Patentverletzung, Verteidigung des Patents

Ein Patent schützt vor Nachahmung in tatsächlicher Hinsicht nur, sofern die unberechtigte Nutzung durch Dritte konsequent verfolgt wird. Das Patentrecht gibt dem Patentinhaber hierfür unterschiedliche Instrumente an die Hand. Neben einer Berechtigungsanfrage ist eine Abmahnung oder Klage möglich.

Zwischen einer Berechtigungsanfrage und Abmahnung ist streng zu differenzieren. Die Abmahnung ist die Mitteilung eines potentiellen Anspruchsberechtigten an einen potentiellen Verletzer dahingehend, dass er sich patentrechtswidrig verhalten habe, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abmahnung hat den Zweck, Streitigkeiten über Unterlassungspflichten ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu regeln. Das Abmahnverfahren ist damit grundsätzlich im Interesse beider Parteien.

Die Berechtigungsanfrage zielt vorwiegend auf eine Sachverhaltsaufklärung ab. Der Empfänger soll Auskunft darüber geben, inwieweit und warum er sich als berechtigt ansieht, das Produkt herzustellen und zu vertreiben. Damit die Berechtigungsanfrage nicht als Abmahnung behandelt wird, ist eine präzise Formulierung unerlässlich, um nachteilige Folgen zu vermeiden. Die Berechtigungsanfrage bietet sich vor allem bei unklaren Verletzungssachverhalten an. Sie hat den Vorteil, keine schadensersatzrechtlichen Ansprüche des Angefragten auszulösen, sollte dieser berechtigt gewesen sein, das Produkt herzustellen oder zu nutzen.

Die Abmahnung kann dagegen im Falle ihrer Unbegründetheit Schadensersatzansprüche der Gegenseite auslösen. Sie ist allerdings empfehlenswert, um ein Prozesskostenrisiko zu vermeiden, da der potenzielle Patentverletzer ohne Abmahnung die Klageansprüche anerkennen könnte, sodass dem Kläger die Kosten des Prozesses auferlegt werden.

Die Vor- und Nachteile von Berechtigungsanfrage, Abmahnung und direkter Klage abzuwägen und eine strategisch optimale Herangehensweise zu entwickeln, ist unsere Aufgabe. Hier verfügt GKD RECHTSANWÄLTE über die notwendige Expertise im Patentrecht und gewährleitet hierdurch eine umsichtige Durchsetzung Ihrer Interessen.

Lizensierung (Patentlizenz)

In Zeiten kurzer Produkt- und Innovationszyklen sind Unternehmen häufig auf die neuste Technik angewiesen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Auch beinhalten komplexe Produkte meist eine Vielzahl patentierter Bestandteile, zu deren Entwicklung ein einzelnes Unternehmen oft nicht in der Lage sein wird. Die Lizensierung ermöglicht den Technologietransfer, sodass sich das Unternehmen auf sein Kerngeschäft fokussieren kann. GKD RECHTSANWÄLTE entwirft und verhandelt Lizenzverträge mit Ihren Vertragspartnern. Forschungs- und Entwicklungskooperationen (F&E) sind einer unserer Schwerpunkte, sowohl in nationalen als auch internationalen Angelegenheiten.

Die häufigste Art von Lizenzverträgen sind ausschließliche und einfache Lizenzen. Die ausschließliche Lizenz gewährt in der Regel gegenüber jedermann (auch gegenüber dem Erfinder) ein Alleinnutzungsrecht (alleinige Lizenz). Eine einfache Lizenz ermöglicht nur eine Nutzugsbefugnis, ohne eigenständiges Recht die Verwertung durch Dritte zu verbieten. Der Erfinder behält zudem die Möglichkeit weitere Lizenzen zu vergeben oder selbst das Patent zu nutzen.

Die Know-how-Lizenz betrifft Technologien, die zuvor nicht durch eine Patentanmeldung offenbart wurden und an denen der Inhaber ein Geheimhaltungsinteresse hat. Die Weitergabe des Know-how´s erfordert dementsprechend eine Reihe von speziellen Regelungen, die in den Lizenzvertrag aufzunehmen sind.

Patentrecht, Verteidigung gegen Inanspruchnahme

Sind Sie von einem Marktteilnehmer durch eine Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert worden oder befinden Sie sich schon im Vorstadium eines gerichtlichen Prozesses? Spätestens jetzt besteht Handlungsbedarf. GKD RECHTSANWÄLTE ist mit dieser Situation vertraut und berät Sie dahingehend, ob die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung mit Strafbewehrung oder die Verteidigung gegen den Vorwurf der Patentverletzung zu bevorzugen ist. Auch könnte eine Verteidigung in Form einer Schutzschrift, eines Löschungsantrags oder einer Nichtigkeitsklage gegen das Patent sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Patentverletzung und vertreten Ihre Interessen bestmöglich.

Beratungsangebot im Patentrecht

Zu unseren Beratungsangeboten zählen u. a.:

  • Arbeitnehmererfindungsrecht,
  • Auseinandersetzung bezüglich Lizenzen,
  • einstweilige Verfügung,
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge,
  • Gebrauchsmusterrecht,
  • Know-How-Lizenzverträge,
  • Patentlizenzverträge,
  • Patentverletzungsverfahren,
  • Rechtsbestandsverfahren,
  • Verteidigung bei unberechtigter Inanspruchnahme.
Weiterführende Informationen

Unsere Anwälte bei Fragen zum

Patentrecht

 

Wir beraten sie gerne persönlich in unserer Kanzlei in Freiburg und Konstanz.

Dr. Andreas Witt, LL.M.

Prof. Dr. Andreas Witt, LL.M.
Standort Konstanz

Reichenaustraße 19a
78467 Konstanz

Telefon: 07531-28 2360
Telefax: 07531-28 23629
Email: konstanz@gkd-partner.de

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