Grundlagen der strafrechtlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Unser Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Dr. Nicolas Doubleday widmet sich in diesem ersten Teil einer kleinen Serie den strafrechtlichen (und damit im Ergebnis auch zivilrechtlichen, doch dazu ein andermal) Risiken, denen sich Organe von Kapitalgesellschaften im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sehen.
Der Beitrag soll eine Entscheidungshilfe für diejenigen sein, die sich im Rahmen einer Existenzgründung oder bei einer Neustrukturierung ihres Unternehmens vor die Frage gestellt sehen, entweder ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zu bleiben oder die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu wählen.
Autor: | Dr. Nicolas Doubleday |
Standort: | Konstanz |
Telefon: |
07531-282 360 |
Email: | doubleday@gkd-partner.de |
Strafbarkeitsrisiken für das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person steigt insbesondere in den Fällen, in denen die Gesellschaft wegen ihrer Größe und finanziellen Ausstattung nicht in der Lage ist, sich bereits zu Beginn kompetenten juristischen Rat einzuholen bzw. diesen dauerhaft nachzufragen. Gerade diese Gesellschaften neigen dann auch dazu, die mitunter hohen formalen Anforderungen des GmbH- oder Aktienrechts zu ignorieren oder in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Das Beratungsangebot von GKD Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht
Die Beratung im Gesellschaftsrecht zählt zu den Kernkompetenzen von GKD RECHTSANWÄLTE. Unsere erfahrenen Anwälte und Fachanwälte beraten Sie umfassend von der Gründung und der Suche nach der richtigen Rechtswahl, über Fragen zur Satzungsänderung oder Gesellschafterstreitigkeiten bis zur Liquidation oder Umwandlung der Gesellschaft. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen in einem unserer Büros in Konstanz und in Freiburg oder auch direkt bei Ihnen vor Ort zur Verfügung.
Für alle Fragen rund um das Gesellschaftsrecht und das MoPeG stehen Ihnen u.a. unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Rolf Stagat, Thomas Zürcher, LL.M., Dr. Nicolas Doubleday sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Jäkel, Herr Rechtsanwalt Jonas M. Burbach sowie Herr Rechtsanwalt Joachim Ehinger sehr gerne zur Verfügung.