Veranstaltungsdetails

Machen Manager Fehler, so führt das nicht immer zu Schadensersatzforderungen – aber immer öfter. Schadensersatzklagen gegen Geschäftsführer beschäftigen die Gerichte immer häufiger. Die Corona-Gesetzgebung wird diese Entwicklung noch beschleunigen, denn das CorInsAG bringt nicht nur Haftungserleichterungen, sondern auch neue Risiken. Schon im normalen GmbH-Alltag sind Geschäftsführer Risiken ausgesetzt, deren sie sich häufig gar nicht bewusst sind, die aber ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Dabei sind viele Haftungsfälle durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar. Hierfür macht das Seminar konkrete Handlungsvorschläge, die sofort umgesetzt werden können.
 

 

Seminarinhalt

  • Die gesetzliche Konzeption der Geschäftsführer-Haftung
  • Besonderheiten der Haftung von GmbH-Geschäftsführern
  • Typische Beispielsfälle aus dem GmbH-Alltag
  • Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung des Haftungsrisikos
  • Erhöhtes Haftungsrisiko aufgrund insolvenzrechtlicher Bestimmungen
  • Haftung des Geschäftsführers wegen Masseschmälerung
  • Haftung wegen Insolvenzverschleppung
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das CorInsAG
  • Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer von Lieferanten
  • Empfehlungen zur Vermeidung und Reduzierung des Haftungsrisikos

Datum:
Do. 22. April 2021, 16:00-19:00 Uhr
 
Veranstaltungsort:    
Web-Seminar
 
 
Veranstalter:
IHK Hochrhein-Bodensee – Konstanz
Reichenaustraße 21
78467 Konstanz
+49 7531 2860-0

 

Referent:

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht