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GmbH-Geschäftsführer leben rechtlich auf dünnem Eis. Die Legalitätspflicht verlangt, dass sie dafür Sorge tragen, dass die GmbH alle rechtlichen Vorgaben einhält. Sie müssen ihre Geschäftsleitungsaufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen, d.h. sie dürfen keine Fehler machen. Anderenfalls droht die unbeschränkte persönliche Haftung. Auch wenn Geschäftsführer gekündigt oder abberufen werden, haben sie rechtlich einen wesentlich schwereren Stand als Arbeitnehmer. Als „kündigungsrechtliches Freiwild“ genießen Sie keinen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Was für GmbH-Geschäftsführer in einer Trennungssituation von existenzieller Wichtigkeit ist, erläutert Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat in dem Leitfaden für Geschäftsführer in Trennungssituationen.
Autor: | Dr. Rolf Stagat |
Standort: | Konstanz |
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