Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in der Praxis
ArbRAktuell 2016, 565-590
In Deutschland sind die Investitionen in Forschung und Entwicklung auf einem Rekordwert. Die Zahl der Patentanmeldungen steigt auf hohem Niveau konstant. Entsprechend ist das Arbeitnehmererfinderrecht für innovative Unternehmen von großer praktischer Bedeutung. Das Arbeitnehmererfindergesetz, insbesondere das Postulat
einer angemessenen Vergütung des Erfinders, erfordert die Einführung eines standardisierten Vergütungssystems, das betriebsinterne Streitigkeiten vermeidet und die Innovationstätigkeit der Mitarbeiter fördert.
Im Beitrag werden zunächst die Vor- und Nachteile der in der Praxis verbreiteten Vergütungssysteme dargelegt. Anschließend wird das für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignete Vergütungsmodell erläutert.
Autor: | Dr. Andreas Witt, LL.M. |
Standort: | Freiburg |
Telefon: | 0761 590 004-0 |
Email: | witt@gkd-partner.de |
Weiterführende Infomationen zum Arbeitnehmererfindungsgesetz:
- Gesetzestext: PDF Arbeitnehmererfindungsgesetz
- Vergütungsrichtlinien: Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen
- Veranstaltung: Die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in der Praxis
Weiterführende Infomationen zum Arbeitnehmererfindungsgesetz:
- Gesetzestext: PDF Arbeitnehmererfindungsgesetz
- Vergütungsrichtlinien: Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen
- Veranstaltung: Die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in der Praxis