Bank- und Kapitalmarktrecht


GKD RECHTSANWÄLTE berät im Bank- und Kapitalmarktrecht seine Mandanten bei allen Fragen, die sich aus dem Geschäftsbereich der Kreditinstitute und aus Transaktionen auf den Kapitalmärkten ergeben. Auch die rechtliche Betreuung im Bereich der Anlageberatung, der Vermögensverwaltung und des sogenannten grauen Kapitalmarktes gehört zu unserem Tätigkeitsspektrum. Ferner begleiten wir Unternehmen bei der Finanzierung von Wirtschaftsgütern und bei Factoring- und Leasinggeschäften.

Bankrecht

Gegenstand des Bankrechts sind die Privatrechtsverhältnisse zwischen den Kreditinstituten (Banken und Sparkassen) und ihren Kunden. Es betrifft außerdem das öffentlich-rechtliche Verhältnis der Kreditinstitute mit den für den Bankensektor zuständigen staatlichen Institutionen (BaFin, Kartellamt, etc.).

GKD RECHTSANWÄLTE unterstützt im Bankrecht insbesondere Unternehmen und Privatpersonen bei Vertragsverhandlungen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen gegenüber Banken und anderen Kreditinstituten im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht (z. B. bei der Rückabwicklung von Darlehensverträgen, insbesondere Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken). Für unsere Mandanten prüfen wir u.a. die Möglichkeiten eines Widerrufs des Kreditvertrages (sog. „Widerrufsjoker“), die Berechtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsentgelten, die Berechtigung zur Kündigung von Bausparverträgen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den finanzierenden Kreditinstituten. Im Bereich des Zahlungsverkehrs beraten wir u. a. zu den Themenbereichen Girokontovertrag, Überweisung, Scheck, Wechsel, Lastschrift, Bankeinzug, Kreditkarte, ec-Karte und dem Online-Banking.

Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht betrifft alle rechtlichen Fragen hinsichtlich der Betätigung am Finanzmarkt für mittelfristiges bis langfristiges Kapital (z.B. mittels Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefen, Schuldscheinen, Derivaten, Optionsrechten etc.).

GKD RECHTSANWÄLTE berät Mandanten auch im Bereich der Fondsbeteiligungen. Fonds versammeln und verwalten in der Regel mehrere Finanzinstrumente. Typische Beispiele sind Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds. An solchen Investmentfonds können Anleger Anteile – sog. Investmentzertifikate – erwerben.

Anlageberatung

GKD RECHTSANWÄLTE unterstützt Mandanten auch im Bereich der Anlageberatung, insbesondere wenn Aufklärungspflichten (bspw. über eine fließende Provision und Rückvergütung) verletzt worden sind, wie beispielsweise in der Vergangenheit beim Verkauf von sog. „Schrottimmobilien“. Um Anlagerisiken zu vermeiden, unterstützen und beraten wir unsere Mandanten sowohl vor als auch nach dem Erwerb einer Fondsbeteiligung.

Weiterführende Informationen zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Gesetzestexte:

 

Aktuelles: (bitte mit Inhalten auf HP verlinken)

Ansprechpartner

Standort Konstanz

Reichenaustraße 19a
78467 Konstanz

Telefon: 07531-28 2360
Telefax: 07531-28 23629
Email: konstanz@gkd-partner.de

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