Bank- und Kapitalmarktrecht
Bankrecht
Gegenstand des Bankrechts sind die Privatrechtsverhältnisse zwischen den Kreditinstituten (Banken und Sparkassen) und ihren Kunden. Es betrifft außerdem das öffentlich-rechtliche Verhältnis der Kreditinstitute mit den für den Bankensektor zuständigen staatlichen Institutionen (BaFin, Kartellamt, etc.).
GKD RECHTSANWÄLTE unterstützt im Bankrecht insbesondere Unternehmen und Privatpersonen bei Vertragsverhandlungen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen gegenüber Banken und anderen Kreditinstituten im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht (z. B. bei der Rückabwicklung von Darlehensverträgen, insbesondere Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken). Für unsere Mandanten prüfen wir u.a. die Möglichkeiten eines Widerrufs des Kreditvertrages (sog. „Widerrufsjoker“), die Berechtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsentgelten, die Berechtigung zur Kündigung von Bausparverträgen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den finanzierenden Kreditinstituten. Im Bereich des Zahlungsverkehrs beraten wir u. a. zu den Themenbereichen Girokontovertrag, Überweisung, Scheck, Wechsel, Lastschrift, Bankeinzug, Kreditkarte, ec-Karte und dem Online-Banking.
Kapitalmarktrecht
Das Kapitalmarktrecht betrifft alle rechtlichen Fragen hinsichtlich der Betätigung am Finanzmarkt für mittelfristiges bis langfristiges Kapital (z.B. mittels Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefen, Schuldscheinen, Derivaten, Optionsrechten etc.).
GKD RECHTSANWÄLTE berät Mandanten auch im Bereich der Fondsbeteiligungen. Fonds versammeln und verwalten in der Regel mehrere Finanzinstrumente. Typische Beispiele sind Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds. An solchen Investmentfonds können Anleger Anteile – sog. Investmentzertifikate – erwerben.
Anlageberatung
GKD RECHTSANWÄLTE unterstützt Mandanten auch im Bereich der Anlageberatung, insbesondere wenn Aufklärungspflichten (bspw. über eine fließende Provision und Rückvergütung) verletzt worden sind, wie beispielsweise in der Vergangenheit beim Verkauf von sog. „Schrottimmobilien“. Um Anlagerisiken zu vermeiden, unterstützen und beraten wir unsere Mandanten sowohl vor als auch nach dem Erwerb einer Fondsbeteiligung.
Weiterführende Informationen zum Bank- und Kapitalmarktrecht
Gesetzestexte:
- Aktiengesetz
- Bo?rsengesetz
- Gesetz über das Kreditwesen KWG
- Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG)
- Kapitalanlagegesetzbuch-KAGB
- Handelsgesetzbuch
- Wertpapierprospektgesetz-WpPG
Aktuelles: (bitte mit Inhalten auf HP verlinken)
- BGH – Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen, (neu noch nicht auf HP)
- Der Widerruf des Widerrufjokers beim Darlehensvertrag, 10. 04. 2016
- Schadensersatzanspruch der kreditgebenden Bank bei vorzeitiger Kündigung eines Festzinsdarlehens, 15. 07. 2015