Ihre Anwälte im AGB-Recht und bei Fragen zur Vertragsgestaltung
in Konstanz und Freiburg
Vertragsbeziehungen sind die Grundlage jeder unternehmerischen Marktteilnahme. Unternehmen benötigen daher eine Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen. Einerseits spezielle für den Einzelfall entworfene Verträge, die eine besondere Geschäftsbeziehung regeln. Andererseits standardisierte Verträge für eine Vielzahl von gleichgelagerten Geschäften, um der Schnelllebigkeit des Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen. Die Gestaltung und Verhandlung von Wirtschaftsverträgen und die rechtliche Begleitung bei der Vertragsabwicklung gehören zu den zentralen Leistungen von GKD RECHTSANWÄLTE.
Vertragsgestaltung
Für Ihre Erfolgschancen im Wettbewerb ist es von entscheidender Bedeutung, wie Ihre Verträge mit Ihren Zulieferern, Kooperationspartnern und Kunden gestaltet sind. Durch eine auf Ihren ganz persönlichen Bedarf optimierte und angepasste Vertragsgestaltung durch GKD RECHTSANWÄLTE können Sie Ihre Projekte schneller realisieren und Ihre Geschäfte störungsfrei abwickeln.
Aufgrund jahrzentelanger Erfahrung in der Vertragsgestaltung vermeidet GKD RECHTSANWÄLTE potentielle Konflikte mit Ihren Vertragspartnern schon im Vorfeld. Damit Sie in einem späteren Gerichtsprozess keine bösen Überraschungen erleben, agieren wir bei der Gestaltung Ihrer Verträge vorausschauend und weisen Sie von Anfang an auf die Risiken und Konfliktfelder in den Verträgen hin.
Unternehmen sind heute immer mehr auch auf schnelle und unkomplizierte Vertragsabschlüsse angewiesen und benötigen dafür standardisierte Verträge, die für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen eingesetzt werden können. Das AGB-Recht hat daher auch im unternehmerischen Bereich bei der Vertragsgestaltung eine hohe Bedeutung.
Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Ein wesentlicher Teil der Beratungstätigkeit von GKD RECHTSANWÄLTE besteht deshalb im AGB-Recht, das die Vertragsfreiheit im unternehmerischen Bereich einschränkt und deshalb erheblichen Einfluss auf die rechtssichere Ausgestaltung von Verträgen hat. Durch die extrem restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es heute im B2B-Bereich kaum noch möglich, Verträge ohne die Einbeziehung des AGB-Rechts zu entwerfen. Das AGB-Recht bezieht sich also schon längst nicht mehr nur auf das sog. „Kleingedruckte“ eines Vertrages.
Standardisierte Verträge dienen besonders der Vereinfachung und Beschleunigung von Vertragsabschlüssen sowie der Abwicklung von Massenverträgen. Durch die in den §§ 305 ff. BGB angelegte AGB- Kontrolle soll daher der potentiellen Gefahr, dass der meist wirtschaftlich stärkere und geschäftlich erfahrenere Verwender auf diesem Wege einseitige und/oder überraschende Regelungen durchsetzen kann, begegnet werden.
Unser Beratungsangebot zum AGB-Recht und zur Vertragsgestaltung
Ein Kernbereich der Beratungstätigkeit von GKD RECHTSANWÄLTE liegt im Entwurf, der Bewertung, der Anpassung und dem Verhandeln von Verträgen aller Art. Das reicht von Einkaufsverträgen und Verkaufsverträgen, Rahmenverträgen für Einkauf und Verkauf, Kooperationsverträgen sowie allgemeinen Einkaufsbedingungen und Verkaufsbedingungen, Montagebedingungen, Wartungs- und Serviceverträgen bis hin zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Qualitätssicherungsverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Lizenzverträgen.
GKD RECHTSANWÄLTE erstellt und aktualisiert fortlaufend Ihre Musterverträge und Vertragsklauseln, insbesondere unter Beachtung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne prüfen wir für Sie auch Ihre schon vorhandene AGB auf deren Rechtswirksamkeit nach den §§ 305 ff. BGB und sorgen dafür, dass Ihre AGB wirksam in Ihre Verträge einbezogen werden.