Sozialversicherungspflicht von Gesellschaftern und Geschäftsführern (30.11.2016)
Mit einer Serie von Urteilen vom November 2015 hat das Bundessozialgericht die Karten beim Spiel „Muss ein mitarbeitender Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?“ neu gemischt. Gesellschafter, die Kraft ihrer Anteilsmehrheit von den übrigen Gesellschaftern nicht überstimmt werden können, bleiben weiterhin versicherungsfrei. Minderheitsgesellschafter, die als Geschäftsführer oder als Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen tätig sind, werden aufgrund der sog. Novemberurteile des Bundessozialgerichts neuerdings jedoch von der Deutsche Rentenversicherung Bund in großem Stil zur Beitragszahlung herangezogen. Dies kann zu Beitragsnachforderungen in Höhe von deutlich über EUR 50.000,00 führen.
In der Veranstaltung werden die Novemberurteile des Bundessozialgerichts erläutert und aufgezeigt, wie man sich als mitarbeitender Gesellschafter ohne Beteiligungsmehrheit auf die neue Rechtsprechung einstellen sollte, um Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Bund vermeiden zu können.
Dr. Rolf Stagat, Fachanwalt für Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht referiert bei diesem Treffen über
- die deutsche Sozialversicherung,
- die neue Rechtsprechung und deren Auswirkungen bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftführern