In der Nachfolge kein Geld verschenken (20.07.2016)
Chancen und Risiken im Erb- und Erbschaftsteuerrecht
Die großzügigen Regelungen des alten Erbschaftsteuerrechts bei der Unternehmensübertragung sind passé.
Ein verantwortungsbewusster Unternehmer beschäftigt sich mit der Gestaltung seiner Nachfolge rechtzeitig. Die Nachfolgeplanung ist dabei Teil der strategischen Unternehmensplanung. Sie muss die Zukunft des Unternehmens sichern, Strukturen schaffen, um die Balance zwischen allen Beteiligten zu erhalten, die Nachfolge und den Eigentumstransfer gestalten und den richtigen Nachfolger bestimmen. Der Unternehmer braucht erbrechtliche (Vorsorgevollmacht, Testament, „Notfallkoffer“, etc.), steuerrechtliche (steuerminimierende) und finanzielle Lösungen. Eine steueroptimierte (Re-)Strukturierung bedingt dabei oft auch gesellschaftsrechtliche Anpassungen.
Die Erbschaftsteuerreform muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eine ausgewogenere und gerechtere Besteuerung von Unternehmenserben erfüllen. Informieren Sie sich über die Chancen und Risiken bei der Nachfolgeplanung, insbesonders unter Berücksichtigung der neuen Regeln im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
Veranstaltungsziel:
Die Veranstaltung gibt dem Unternehmer und auch dem potentiellen Nachfolger das notwendige Nachfolge-Know-how, insbesondere in Bezug auf erb- und erbschaftsteuerrechtliche Fragen, in kompakter Form an die Hand.
Besonders interessant für:
Unternehmer und potentielle Nachfolger
Ausführliches Seminarprogramm: In der Nachfolge kein Geld verschenken
Weiterführende Informationen zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht:
- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundestagsdrucksache 18/5923 vom 07.09.2015): PDF
- Erbrecht und Unternehmensnachfolge